Leistungen
Datenschutzberatung
Von uns bekommen Sie kein vorgefertigtes Konzept oder Maßnahmen „übergestülpt“, sondern wir hören Ihnen genau zu und beraten Sie individuell auf der Basis unserer langjährigen, praktischen Erfahren.Wir gehen gerne gemeinsam mit Ihnen schrittweise vor. Bei jedem Schritt entscheiden Sie, ob Sie den nächsten Schritt mit unserer Unterstützung oder alleine vollziehen wollen. Sie entscheiden, welche Maßnahmen Sie praktisch umsetzen und welche Dienstleistungen Sie aus unserem Angebot in Anspruch nehmen wollen.Unsere Beratung bietet Ihnen die Möglichkeit für ein übersichtliches Vorgehen zur Einführung, Änderung oder Aktualisierung Ihrer bestehenden Datenschutzorganisation an. Dabei entscheiden Sie, welche der erforderlichen Tätigkeiten durch uns, durch Ihre Mitarbeiter oder durch weitere externe Dienstleister umgesetzt werden. Zu unseren Kunden zählen, kleine und mittelständische Unternehmen aus Industrie und Handel, Gesundheitswesen sowie freie Berufe. Machen Sie unsere Synergien zu Ihrem Vorteil.
Übernahme eines externen Datenschutzmandates
- Bestellung zur externen Datenschutzbeauftragten
- Hinwirken auf die Einhaltung der Ausführungen geltender Datenschutzbestimmungen
- Zulässigkeitsprüfungen von Datenverarbeitungen
- Mitarbeitersensibilisierung
- Mitarbeiterschulung und Verpflichtung auf das Datengeheimnis sowie weitere
- Datenschutz- bzw. Verfahrensdokumentation
- Auskunftserteilung gegenüber Dritten
- Ansprechpartnerin im Unternehmen zu allen Fragen des Datenschutzes
- Tätigkeitsberichte
Unterstützung und Beratung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten "learning by doing"
Mit Ihrem Datenschutzbeauftragten sprechen wir die aktuellen Anforderungen durch.Wir unterstützen ihn bei der Überprüfung der bisherigen Datenschutzorganisation und begleiten ihn bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen. Stellungnahmen werden durch uns vorbereitet und im weiteren Verlauf abgestimmt. Auskunftsersuchen und Anfragen Dritter werden gemeinsam interpretiert und beantwortet.
projektorientierte Aufgaben
- Datenschutzbestandsaufnahme einschließlich Berichtspräsentation
- Erstellen von Datenschutz-Maßnahmenübersichten
- Durchführen von Zulässigkeitskontrollen
- Planung und Umsetzung allgemeiner oder individueller Datenschutzschulungen
- Verpflichtung Ihrer Beschäftigten auf das Datengeheimnis
- Aktualisieren oder Erstellen einer Verfahrensübersicht, wie das Bundesdatenschutzgesetz sie vorschreibt
- Entwicklung eines "Datenschutzhandbuches" oder individueller Organisationsanweisungen
- datenschutzkonforme Gestaltung bei der Einführung von EDV-Projekten
- datenschutzkonforme Begleitung neuer Organisationsprozesse
- Datenschutzberatung des Betriebsrates
- Datenschutz im Qualitätsmanagementhandbuch
Awarenesskampagnen
Awareness für Datenschutz beschreibt die Fähigkeit einer Person, die Chancen und Risiken bei der elektronischen Erfassung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu erkennen, zu bewerten und angemessen darauf zu reagieren. Konkret soll der Mitarbeiter erkennen können, wo Datenschutzprobleme auftreten um den Datenschutzbeauftragten mit der Lösung zu befassen. Um der Bedeutung der Informationstechnologie für die Verarbeitung personenbezogener Daten Rechnung zu tragen, erscheint es nur konsequent, dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen heute mehr denn je, für den Bereich des Datenschutzes sensibilisiert werden, denn die Grundbildung in den Bereichen IT-Sicherheit und Datenschutz kommt heute selbst in der Hochschulausbildung häufig noch zu kurz.